Münsteraner Erklärung fordert Reform des Sozialgesetzbuchs (SGB V): Paragraph 117 soll um Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie erweitert werden
Gestern (30. Juni 2026) fand unter der Schirmherrschaft des Fachbereichstag Therapiewissenschaften (FBTT) am Fachbereich Gesundheit der FH Münster die „Zukunftswerkstatt Hochschulambulanz“ statt. Hochschulvertreter*innen aus Verwaltung, Lehre und Forschung fordern darin eine Erweiterung des Paragraphen 117 im Sozialgesetzbuch (SGB V), da Deutschland dringend Hochschulambulanzen für Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie braucht, bislang jedoch die gesetzliche Grundlage fehlt. „Mit der gemeinsamen Verabschiedung der Münsteraner Erklärung verbindet der Fachbereichstag Therapiewissenschaften das Ziel, Hochschulambulanzen als festen Bestandteil therapiewissenschaftlicher Qualifizierung und Forschung zu etablieren“, so die erste Vorsitzende des Fachbereichstag Prof. Dr. Annette Probst.
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Foto: Stefanie Gosejohann